Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verein Kleinregion Schwarzatal verfolgt das Ziel, seine Webpräsenz im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der jeweils geltenden Fassung barrierefrei zu gestalten. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016, die den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen fordert (veröffentlicht im Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website entspricht teilweise der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1„, sowie dem europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08), bedingt durch bestimmte Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die unten aufgeführten Inhalte entsprechen aus den angegebenen Gründen nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Die Darstellung der Informationen auf Gemeindelandkarten ist durch die Verwendung von Kartenbildern limitiert, wodurch eine Anpassung oder Ergänzung durch Alternativtexte nicht möglich ist. Wir sind jedoch bestrebt, die zugrunde liegenden Daten auf alternative Weise bereitzustellen oder eine andere Form der Darstellung der Karten zu erarbeiten.
  • Bei einigen Bildern auf unserer Website fehlt der Alternativtext, dies macht die Informationen für Nutzer von Screenreadern unzugänglich oder erfordert eine Übersetzung. Dies entspricht nicht dem WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte). Wir planen, diese Lücken bei den Bildbeschreibungen kontinuierlich zu schließen.
  • Das in die Website eingebettete Video verfügt derzeit über keine Untertitel, weshalb die Inhalte für gehörlose oder schwerhörige Nutzer nicht zugänglich sind. Dies verstößt gegen das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel für aufgezeichnete Inhalte).

Unverhältnismäßige Belastung

  • Video (aufgezeichnete Audiodeskription): Es ist uns nicht möglich, die erforderlichen Audiobeschreibungen für das auf Youtube gehostete Video bereitzustellen. Dies führt dazu, dass wir das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (aufgezeichnete Audiodeskription) nicht erfüllen. Wir sind der Meinung, dass eine Nachbesserung eine unzumutbare Belastung gemäß den Bestimmungen zur Barrierefreiheit darstellen würde. Wir vertreten die Meinung, dass eine Korrektur eine unangemessene Belastung entsprechend den Vorgaben zur Barrierefreiheit bedeuten würde. Dennoch beabsichtigen wir, ältere Videos schrittweise von der Website zu nehmen und neu veröffentlichte Videos zeitnah mit Untertiteln zu versehen.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Einige ältere PDF-Dokumente auf unserer Website erfüllen nicht die Anforderungen an Barrierefreiheit. Zum Beispiel fehlen in diesen Dokumenten Tags, was die Nutzung durch Personen mit Screenreadern erschwert oder unmöglich macht. Dies verstößt gegen das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert). Falls Sie auf Schwierigkeiten mit spezifischen Dokumenten stoßen, bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir sind bereit, angeforderte Inhalte barrierefrei zu gestalten und die Dokumente entsprechend zu ersetzen oder durch barrierefreie Alternativen zu ergänzen. Bei neuen Dokumenten streben wir an, diese gemäß WCAG 2.1 und PDF/UA-Normen barrierefrei zu erstellen. Dokumente, die barrierefrei gestaltet sind, werden in ihrer Kennzeichnung durch den Zusatz (barrierefrei) hervorgehoben.
  • Inhalte von Drittanbietern, wie Studien oder Materialien von externen Referenten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, fallen nicht unter die Richtlinie (EU) 2016/2102. Für die Barrierefreiheit dieser Inhalte Dritter übernehmen wir keine Verantwortung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im März 2024 erstellt.

Die Dienstleistungen und Angebote auf dieser Webseite unterliegen einem stetigen Prozess der Verbesserung, Erneuerung und Erweiterung. Uns liegt besonders die Benutzerfreundlichkeit und die Zugänglichkeit am Herzen. Die Überprüfung der Barrierefreiheit einzelner Seiten sowie neuer Inhalte erfolgt regelmäßig durch unsere Web-Redaktion mithilfe des WAVE-Tools.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Dienste und Angebote auf unserer Website zu verbessern und weiterzuentwickeln. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf der Gewährleistung einer barrierefreien Nutzung und Zugänglichkeit. Falls Sie beim Zugriff auf unsere Inhalte auf Hindernisse oder Mängel stoßen, sind wir für Ihre Hinweise sehr dankbar. Um uns auf solche Barrieren aufmerksam zu machen, senden Sie bitte eine E-Mail an office@kleinregion-schwarzatal.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf www.kleinregion-schwarzatal.at“. Bitte beschreiben Sie das aufgetretene Problem und nennen Sie die URL(s) der betreffenden Seite(n) oder des Dokuments. Wir werden Ihr Anliegen untersuchen und uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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